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26. Juli 2010
Zwischenbilanz Untersuchungsausschuss:
Verantwortliche des Milliarden-Debakels müssen sich stellen
Der Untersuchungsausschuss zum Milliardengrab HGAA war bisher sehr erfolgreich. Auch wenn die Vorstände sich durch Schweigen ihrer Verantwortung entzogen haben und die rechenschaftspflichtigen Regierungs- und Verwaltungsratsmitglieder wegen der Blockade durch CSU und FDP nicht als erste befragt werden konnten, hat sich gezeigt, wie dringend die parlamentarische Aufarbeitung ist

Das erste wichtige Ergebnis erbrachten die einhellig vom Ausschuss bestellten Gutachter: sie haben die gesetzlichen Pflichten von Vorstand und Verwaltungsrat übereinstimmend herausgearbeitet. An dieser hohen Meßlatte müssen sich die Verantwortlichen messen lassen.
Damit wirkt der Ausschuss weit über die Landesbank und Bayern hinaus: Ab sofort werden alle Aufsichtsräte von Unternehmen, staatlichen und kommunalen Beteiligungen genau kontrollieren müssen. Die Zeit der Postenjäger und Gremienschläfer ist vorbei.
Die Zeugenbefragungen und die Aktenauswertung haben den Befund, der zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses geführt hat, weiter erhärtet: Die Landesbank hat mit der HGAA die Katze im Sack gekauft und die Bank nie in den Griff bekommen. Die Verwaltungsräte haben nicht ihren Sorgfaltspflichten entsprechend kontrolliert, sondern dem Vorstand bei Kauf und Führung der Bank blind vertraut. Damit hat sich auch die Vermutung der Opposition weiter bestätigt, dass die Regierungsvertreter nicht nur eine politische Verantwortung für das Milliardendebakel tragen, sondern im Verwaltungsrat grob fahrlässig gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Die Verwaltungsräte haben getan, was kein vernünftiger Mensch getan hätte: sie haben die Bank überstürzt gekauft, ohne ausreichend zu prüfen oder sich abzusichern, einen weit überhöhten Kaufpreis gezahlt, nicht nach den Vertragsbedingungen gefragt und Risiken weder beim Kauf noch danach begrenzt, so dass sich die Bank immer mehr zu einem Fass ohne Boden entwickelte.
Im Untersuchungsausschuss geht es auch um die Frage: Wer haftet für den Milliarden-Schaden? Ab September sind die Verwaltungsräte dran: dann es ist an ihnen, den bisherigen Beweisstand zu widerlegen und nachzuweisen, dass sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Das dürfte ihnen schwer fallen.