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15. Juni 2010
Wie weiter mit den braunen Hetzschriften?
Grüne initiieren Landtagsanhörung zum bayerischen Urheberrecht auf NS-Propaganda

Noch ist der Nachdruck von Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf" in Deutschland verboten. Doch spätestens 2015, 70 Jahre nach dem Tod des Diktators, läuft das Urheberrecht des Freistaats Bayern für Propagandaschriften der Nationalsozialisten aus - und die Staatsregierung hat es bislang unterlassen, ein Konzept für den weiten Umgang mit den braunen Pamphleten vorzulegen.
Auf Initiative der Grünen wird sich daher der Hochschulausschuss des Landtags am morgigen Mittwoch in einer Expertenanhörung mit der Frage beschäftigen, wie künftig mit Nachdrucken von NS-Propaganda verfahren werden soll. „Wir brauchen dringend Klarheit darüber, wie wir nach dem Erlöschung des Urheberrechts die Veröffentlichung solcher Hetzschriften wissenschaftlich und pädagogisch angemessen begleiten können", sagte Sepp Dürr, Sprecher der Fraktion für Strategien gegen Rechtsextremismus.
Wie groß der Handlungsbedarf sei, habe im vergangenen Jahr die Debatte um das Projekt Zeitungszeugen gezeigt. Das Finanzministerium hatte seinerzeit dafür gesorgt, dass die Publikation wegen der Veröffentlichung von Nachdrucken der NS-Zeitung Völkischer Beobachter beschlagnahmt wurde. „Dafür hat sich die Staatsregierung vor Gericht zu Recht eine blutige Nase geholt", sagte Sepp Dürr. Verbote allein könnten die Auseinandersetzung mit der NS-Propaganda nicht bestimmen und liefen spätestens dann ins Leere, wenn die Urheberrechte des Freistaats ohnehin erlöschen. „Die Anhörung morgen ist deshalb ein erster richtiger Schritt, um diese dringend notwendige Debatte zu führen."
Die Anhörung beginnt um 9:30 Uhr im Saal 1.