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6. Mai 2010
Neues aus dem Milliardengrab HGAA
Derzeit beschäftigen sich zwei Staatsanwaltschaften und zwei Untersuchungsausschüsse in Bayern und Kärnten mit dem Milliardendebakel der BayernLB bei der österreichischen Skandalbank Hypogroup Alpe Adria. Um diese Chance, von verschiedenen Seiten aus und mit unterschiedlichen Möglichkeiten Aufklärungsarbeit zu leiten, kooperieren wir eng mit den Kärntner Grünen.
Dazu kommt, dass sich zumindest die Kärntner Bank unter neuer Führung mit Recht als Geschädigte sieht und auch dementsprechend handelt, statt wie früher zu vertuschen.
Dadurch steigt der Druck auf die Zeugen, die Wahrheit zu sagen. So hat der frühere Vorstandsvorsitzende Werner Schmidt laut Zeitungsmeldungen bereits erklärt, er „mache nicht den gleichen Fehler wie im Untersuchungsausschuss, wo ich alle geschont habe". Zeugen, die in früheren Untersuchungsausschüssen gelogen haben, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Druck macht blind
Jetzt bestätigen sich unsere Vermutungen, dass der Deal von langer Hand eingefädelt wurde. Schon Mitte Dezember haben die Verantwortlichen der BayernLB starkes Interesse an der Übernahme der HGAA bekundet. Auch das hat Schmidt der Staatsanwaltschaft gegenüber eingeräumt. Das würde bedeuten, dass Vorstände und Verwaltungsräte der Landesbank Öffentlichkeit und Parlamente in Bayern und Kärnten belogen haben. Bisher wurde immer behauptet, der Deal sei erst im Februar 2007 Thema gewesen.
Am selben Tag, an dem der Kauf der BAWAG gescheitert war, am 14.12.06, hat Schmidt dem Finanzinvestor Tilo Berlin und dem HGAA-Aufsichtsratsvorsitzenden Kulterer gegenüber erklärt, dass er interessiert sei, wenn die BayernLB die Mehrheit bekommen könne. Der Landesbankvorstand hat das am nächsten Tag bekräftigt und die Rückendeckung der Eigentümer gefordert. Zwei Tage später, bei der Geburtstagsfeier des BayernLB-Vorstandsmitglieds Hanisch haben Faltlhauser und Naser „mit einem Glaserl in der Hand" grünes Licht gegeben. Damit haben sie Tilo Berlin ein bombensicheres Geschäft ermöglicht. Die Bombe ist dann ja auch im Herbst geplatzt.
Faltlhauser, Naser, aber auch der damalige Regierungschef Stoiber waren überzeugt davon, dass die BayernLB als „Global Player" den ganz großen Sprung ins Osteuropa-Geschäft unternehmen müsse. Dieser politische Größenwahn hat das milliardenschwere Debakel um die HGAA letztlich erst möglich gemacht. Allein, dass die Landesbank eine Bilanz von 400 Mrd. aufwies, während unser Landeshaushalt nicht einmal ein Zehntel davon beträgt, zeigt, wie größenwahnsinnig diese Politik war. Der Kauf der HGAA war die letzte Chance, auf dem „Wachstumsmarkt Osteuropa" zum Zug zu kommen. Stoiber, Faltlhauser und Naser haben den Druck erzeugt, der die Vorstände und sie selbst mit Blindheit schlug.

Verwaltungsräte haben Sorgfaltspflichten ignoriert
Wer für Kauf, Geschäftsführung und Kontrolle verantwortlich war, muss nachweisen, dass er pflichtgemäß und sorgfältig gehandelt und alles getan hat, diese Milliarden-Verluste zu verhindern. Die Beweislast liegt bei den Verantwortlichen. Sie müssen uns beweisen, dass sie nicht pflichtwidrig gehandelt haben.
Die Verantwortung für Grundsatzentscheidungen und die Kontrollpflicht sind nicht delegierbar. Eine Vertretung in Sitzungen ist allenfalls als Ausnahme zulässig. Aber viele Vertreter der Staatsregierung haben sich im Verwaltungsrat selbst bei wichtigsten Entscheidungen vertreten lassen.
Wer als Verwaltungsrat Verantwortung trug, kann sich nicht auf andere berufen. Er darf sich nicht blind auf den Vorstand verlassen, sondern muss sich ein eigenes Bild machen. Der Handlungs- und Haftungsrahmen wird nicht durch die Vorlagen des Vorstands begrenzt, sondern die Verwaltungsräte hätten sich von sich aus um zusätzliche Hintergrundinformationen bemühen müssen. Sie haben eine „aktive Informationsverpflichtung". Aber sie haben weder den Due Diligence-Bericht noch den Vertrag noch den Bericht der Österreichischen Nationalbank je in eigenen Händen gehalten.
Die Diskussion wird im Untersuchungsausschuss nicht darüber gehen, wie gut oder schlecht die Amtsführung der Verwaltungsräte war, sondern dass sie notwendige Grundsätze nicht beachtet haben: nicht, dass sie es „schlecht", sondern dass sie nichts gemacht haben. Das, was man hätte machen können und müssen, haben sie nicht einmal im Ansatz getan.
Mit wesentlichen Entscheidungen haben sich viele nicht - weil sie nicht da waren - bzw. nicht angemessen befasst, weil sie selbst den Zeitrahmen so gesteckt hatten, dass eine verantwortliche Befassung nicht möglich war: angesichts vieler Tischvorlagen, des Zeitdrucks vor und des Umlaufbeschlusses beim Kauf.

Stoibers Rolle aufklären
Auch bei Stoiber geht es nicht nur um die politische Gesamtverantwortung zu einer Zeit, in der bei staatlichen Bauten nicht mal ein Fußboden verlegt werden konnte, ohne dass sich Stoiber damit befasst hätte. Bekannt ist bereits, dass er eine aktive Rolle gespielt hat zwischen Kauf und Closing. Als die kroatische Nationalbank aus guten Gründen ihr Veto einlegte, wäre der Deal fast daran gescheitert. Stoiber hat damals persönlich interveniert. Am 11.9.07 hat die kroatische Nationalbank dann zugestimmt.
Aber zu diesem Zeitpunkt war die Finanzmarktkrise bereits ausgebrochen. Auf Seite 12 des CSU-Mehrheitsberichts des alten BayernLB-Untersuchungsausschusses heißt es: „Zu ersten größeren Zahlungsausfällen bei US-Subprime-Hypothekenkrediten kam es im Februar 2007. Nach weiteren negativen Nachrichten über erhebliche Verluste insbesondere bei Subprime-Engagements kam es am 30. Juli 2007 zu einem ersten Höhepunkt der Krise in Deutschland: Die IKB Deutsche Industriebank AG meldete an diesem Tag Verluste infolge von Problemen am US-Subprime-Hypothekenmarkt und legte offen, dass die KfW-Bankengruppe die finanziellen Verpflichtungen aus Liquiditätsfazilitäten für eine ihrer Zweckgesellschaften (Conduits) übernommen habe. Zu einem zweiten Höhepunkt kam es am 9. August 2007, an dem die Finanzmärkte faktisch zum Stillstand kamen und nur durch massive Interventionen der Zentralbanken die Liquiditätsversorgung der Banken sichergestellt werden konnte. Erstmalig in der Geschichte dieses Marktes waren nun strukturierte Wertpapiere unabhängig von ihrer Qualität praktisch unverkäuflich." Das heißt vor dem Vollzug des Kaufvertrags am 09.10.07 war klar, dass die zu erwerbende Bank ihr Geld nicht mehr wert war. Das Unterlassen eines Rücktritts oder einer Kaufpreisreduzierung war pflichtwidrig. Selbst wenn der Vertrag keine Rücktrittsklausel vorsah, hätten die Verantwortlichen den Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend machen müssen. Man hätte angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung alles daran setzen müssen, aus dem Vertrag rauszukommen, statt die Abwicklung, wie Stoiber, zu beschleunigen.

Ziele des Untersuchungsausschusses
Anders als 2008 beim ersten Untersuchungsausschuss zu den ABS-Geschäften der Landesbank geht es diesmal nicht lediglich um die „politische Verantwortung" oder politische Konsequenzen. Es geht uns um rechtliche Konsequenzen. Die Verwaltungsräte haben kein politisches Amt inne, sondern sie haben Organpflichten. Deshalb sind sie auch rechtlich verantwortlich, auch haftungsrechtlich. Wir wollen möglichst viel von unserem Geld zurück.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass mögliche Schadenersatzansprüche nicht verjähren. Mit einer bloßen „Prüfung" in weiteren Alibi-Gutachten können wir uns deshalb nicht zufrieden geben. Deshalb fordern wir Finanzminister Fahrenschon auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um eine etwaige drohende Verjährung zu vermeiden.