Forschungslage: Denn sie wissen nicht, was sie tun
Die Bundesregierung hat 2006 eine sogenannte „NanoKommission" berufen, in die für die Länder ein Vertreter Bayerns entsandt wurde. Damit wollte die Bundesregierung „aus Fehlern in Technikkonflikten der letzten Jahrzehnte" lernen und „den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Risikovorsorge verpflichtet" handeln (Bericht 2008).
Aber bis heute hinkt das Wissen dem Handeln weit hinterher: „Im Augenblick sind die Informationen zur tatsächlichen Exposition im Bereich von Arbeitsplätzen und der Bevölkerung weitgehend unbekannt. Informationen hierzu aus bayerischen Betrieben liegen bisher nicht vor bzw. sind für Behörden nicht zugänglich. Zudem unterliegt dieser innovative Forschungssektor einem ständigen Wandel durch Innovationsschübe", stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit fest. Und auch die Staatsregierung räumt in ihrer Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Sepp Dürr vom 15.12.09 zur Nanotechnologie ein, dass „weder das Umweltverhalten noch die Wirkung synthetischer Nanopartikel auf Organismen hinreichend untersucht" sind. Aber sie betont vor allem die großen Chancen der Nanotechnologie für Gesundheit und Umwelt. Den möglichen Risiken, heißt es lapidar, müsse „nachgegangen werden". Damit lässt die Staatsregierung alle Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten offen. Sie wird damit ihrer eigenen forschungspolitischen Verantwortung nicht gerecht.
Forschungsbedarf: Es fehlt an allem
Für eine umfassende, verlässliche Risikoforschung fehlen bisher sogar die Grundlagen. Es gibt keine internatonal einheitliche Definition, keine einheitliche Methodik, keine ausreichenden Daten über Nanoprodukte und ihre Eigenschaften, und meist fehlt auch das technische Know How, Nanopartikel überhaupt nachweisen zu können.
1. Definition
Die Antwort der Staatsregierung greift auf die Definition der Nano-Kommission des Bundestages zurück (S. 2). Entscheidender Parameter ist hier die Größe der Partikel.
Dagegen fordert das Umweltbundesamt („Nanotechnik für Mensch und Umwelt, Chancen fördern und Risiken mindern", 2009), „auch Nanomaterialien wie Agglomerate und Aggregate zu berücksichtigen. Denn neben der Größe der Nanomaterialien sind auch deren spezifische Oberflächen- und Grenzflächeneigenschaften bei der Risikobeurteilung der Materialien wichtig."
Eine einheitliche und erweiterte Definition ist Voraussetzung nicht nur für die Forschung, sondern auch für Regulierung und Kennzeichnung von Nanoverfahren und -produkten.
2. Methodik
Selbst Messungen sind nicht standardisiert. Dies führt dazu, dass verschiedene Studien zu einer Frage aufgrund unterschiedlicher Standards oder Bezugspunkte nur das Unwissen vertiefen. Solang es keine einheitliche Methodik für die Risikoforschung gibt, ist jedes Forschungsergebnis angreifbar.
Deshalb mahnt das Umweltbundesamt die „Entwicklung und Optimierung geeigneter Messverfahren für die Ermittlung der Exposition von Mensch und Umwelt" an.
Standardisierung muss Voraussetzung jeglicher Forschungsförderung sein.
3. Produkteigenschaften und Gefährdungspotential
NanoKommission wie Umweltbundesamt haben eine vergleichbare Liste dringlicher Forschungsthemen erarbeitet. Ganz oben stehen Charakterisierung und Identifizierung von Nanomaterialien (chemische und physikalische Parameter etc.) Messmethoden, Expositionsabschätzung, Verhalten in der Umwelt, Toxikologie, Ökotoxikologie und aktuelle Risikobewertung ausgewählter Nanomaterialien.
Außerdem rät die Kommission zu einer vorläufigen Einteilung der Nanomaterialien nach Entlastungs- bzw. Besorgniskriterien. Besorgniskriterium wäre demnach z.B. Produktionsmenge und damit Expositionswahrscheinlichkeit, hohe Mobilität oder schlechte Nachweisbarkeit. Entlastend wäre die Einbindung in einer festen Matrix, gute Löslichkeit, schnelle Abbaubarkeit.
Eine verallgemeinerte Aussage, ob Nanomaterialien gefährlich sind oder nicht, lasse sich derzeit nicht treffen, deshalb sei ein Einzelfallbewertung notwendig - unter Abwägung des möglichen Nutzens mit den potentiellen Risiken.
Nanotechnologieforschung in Bayern: Beschränkter Überblick, wenig Einblick
Aber dazu müsste man erst einmal wissen, welche Materialien überhaupt erforscht bzw. produziert werden. Die Staatsregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass der Überblick, den sie gibt, unvollständig ist (S. 2). Sie gibt nur die Rückmeldungen der Forschungseinrichtungen wieder. Aber es werden nicht einmal alle Nanotechnologiestandorte in Bayern aufgeführt.
So gibt es an der Uni Würzburg seit 2000 einen Studiengang Nanotechnologie. Ebenfalls an keiner Stelle der Antwort wird erwähnt, dass an der TUM in Garching ein neues „Center for Nanotechnology and Nanomaterials" im Bau ist, mit Ziel Fertigstellung im Herbst. Außerdem heißt es in Medienberichten, dass in Fürth ein neues Nanotechnologie-Zentrum des Fraunhofer Instituts geplant sei.
Dass die Regierung nicht weiß, was wo mit öffentlichen Geldern geforscht und danach evtl. als Produkt auf den Markt gebracht wird, zeugt nicht gerade von Risikobewusstsein.
Worüber wird in Bayern geforscht?
Nach den Angaben überwiegt vor allem an den Universitäten die Grundlagenforschung. Vor allem neuartigen physikalischen, elektronischen, optischen, mechanischen Eigenschaften von Nanostrukturen gilt das Interesse. Dabei ist die mögliche technologische Nutzung der entdeckten Phänomene eindeutiges Ziel.
Daneben stehen an den Universitäten die medizinische Anwendungsmöglichkeiten im Zentrum (z.B. Augsburg, LMU Arbeitsbereich I und III, Regensburg). Andere Forschungsprojekte gelten der Solarenergie (S. 7), der Umwelttechnik (S. 10) oder Organischen Leuchtdioden OLED (S. 8).
Noch anwendungsorientierter ist die Forschung an Fachhochschulen und Fraunhofer Instituten. Es geht um die Verbesserung von Produkten, Zuarbeit für Industrieunternehmen, um Firmenaufträge. Hier steht die Forschung im Dienst der Industrie, diese bezahlt und formuliert die Forschungsziele zumindest teilweise.
Risikoforschung in Bayern
Nur in sechs Projekten findet Risikoforschung statt (S.18): drei davon an der Landesanstalt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, je eins in Augsburg (Wixforth-Gruppe), Regensburg (Cytotoxizitätsprofile von Nanomaterial) und TUM (Nanopartikel und Allergie). An der LMU-NIM wird die Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes diskutiert, der aktuelle Stand bleibt unklar. Von diesen lediglich sieben Risikoforschungsprojekten laufen drei heuer aus und eines ist erst in der Diskussion.
Offen lässt die Staatsregierung, ob sie weitere Pläne zur Risikoforschung hat oder welchen Anteil die Ausgaben für die genannten Risikoforschungsprojekte am Gesamtetat Nanoforschung in Bayern haben.
Die Antwort auf die Frage nach der Unbedenklichkeit (S. 14) fällt nicht sehr gründlich aus. Sie ist nur dort ausführlicher, wo bereits potentielle Risiken in der Öffentlichkeit diskutiert werden - um dann zu versichern, dass kein Risiko bestehe. Als Nachweise werden medizinische Tests und Richtlinien zur Qualitätssicherung aufgeführt. Aber die bestehenden Richtlinien berücksichtigen eben nicht die veränderten Eigenschaften im nanoskaligen Bereich. Sie beziehen sich nur auf die Ausgangsstoffe.
In ihrer Antwort auf die Frage, wie die Staatsregierung die umweltschädigenden und gesundheitsschädlichen Aspekte von Nanotechnologien einschätzt (S. 17), räumt sie ein, dass z.B. die Auswirkungen auf die Umwelt noch nicht ausreichend untersucht wurden, dass es etwa an Erkenntnissen zur Aufnahme von Nanopartikel über die Haut, ihre Toxizität im Magen-Darm-Trakt usw. fehlt. Sie erkennt, dass ein massiver Bedarf an Risikoforschung besteht, erklärt aber nicht, welchen Beitrag Bayern dazu leisten wird.
Forschungspolitische Forderungen
Es besteht also ein massives Defizit an Wissen in wesentlichen Fragen der Wirkung nanoskaliger Partikel, z.B. auf den menschlichen Organismus, dem Umweltverhalten während des gesamten Lebenszyklus eines Produktes. Es gibt andererseits immer mehr Forschungsvorhaben, die vor allem die potentiellen Chancen der Nanotechnologie im Fokus haben. Und der Markt nanohaltiger Produkte wächst rapide („Ein 3-Billionen-Dollar-Markt").
Eine Erhöhung der Forschungsanstrengungen im Bereich Risikoforschung ist dringend geboten.
Eine staatliche Förderung anwendungsbezogener Forschung in Kooperation mit Unternehmen darf es nur dann geben, wenn sich diese verpflichten, Auskunft über Produkteigenschaften zu geben und keine Produkte auf den Markt bzw. Verfahren in die Produktion zu geben, bei denen nicht Klarheit über unerwünschte Begleitfolgen besteht.
Transparenz herstellen!
Für die NanoKommission sind „Transparenz hinsichtlich Nanotechnologie-relevanter Informationen, Daten und Prozesse" sowie „Bereitschaft zum Dialog" Grundvoraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien. Hier bleibt die Staatsregierung alles schuldig. Ihre Antwort strotzt nur so von Geheimhaltung, aus Regensburg werden noch nicht mal Namen der Firmen genannt (S. 14).
Eine sachliche und einzelfallbezogene Diskussion ist aber nur möglich, wenn der Informationsstand von Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit hoch ist, ausreichend Transparenz besteht und ohne Anwendungsdruck entschieden werden kann.
Mit ihrer bisherigen Forschungspolitik trägt die Staatsregierung erheblich dazu bei, die Nanotechnologie insgesamt in Verruf zu bringen.
:: Christian Magerl über das grüne Fachgespräch zur Nanotechnologie am 26. März 2010 und die Forderungen an die Politik