Es geht um politische Verantwortung, also etwa um die Frage, ob Stoiber und seine Regierung die Landesbank in unverantwortlicher Weise zu einer international agierenden Geschäftsbank aufgebläht haben - abseits eines jeden öffentlichen Auftrags und ohne dafür gerüstet zu sein. Und es geht darum, ob die Regierungen Beckstein und Seehofer nach dem Kauf der HGAA alles getan haben, um den Schaden zu minimieren.
Aber anders als bei früheren Untersuchungsausschüssen geht es uns angesichts der Schäden in Höhe von vier Milliarden nicht nur um politische Konsequenzen, sondern auch um möglichen Schadenersatz. Deshalb hat der Ausschuss einstimmig zwei Gutachter beauftragt, den Rechtsrahmen von Vorstand und Verwaltungsrat der Landesbank, also die sogenannten Organpflichten, darzustellen.
Organpflichten: Die Zeit der Gremienschläfer ist vorbei
Prof. Schmidt und Prof. Lutter haben die gesetzlichen Pflichten von Vorstand und Verwaltungsrat übereinstimmend beschrieben. Sofern der Landesgesetzgeber im Landesbankgesetz keine eigene Regelung getroffen hat, gilt das Aktienrecht. Das bedeutet, dass bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten der Vorstand bereits bei Fahrlässigkeit, der Verwaltungsrat - dank Landesbankgesetz - bei grober Fahrlässigkeit für den dadurch entstandenen Schaden haften muss.
Die Pflichten von Vorständen und Verwaltungsräten sind den Gutachten zu Folge sehr anspruchsvoll. An dieser hohen Meßlatte müssen sich die Verantwortlichen messen lassen.
Damit hat der Untersuchungsausschuss bereits sein erstes wichtiges Ergebnis erzielt, mit dem er weit über die Landesbank und Bayern hinauswirkt: Ab sofort werden alle Aufsichtsräte von Unternehmen, staatlichen und kommunalen Beteiligungen genau kontrollieren müssen. Die Zeit der Postenjäger und Gremienschläfer ist vorbei.
Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit verdichtet sich
Durch den einhellig vom Ausschuss geklärten Rechtsrahmen spitzt sich die Aufgabe für die kommende Befragung der Verwaltungsräte ab September zu: Hat der Verwaltungsrat seine Sorgfalts- und Kontrollpflichten grob fahrlässig verletzt?
„Grobe Fahrlässigkeit wird von Rechtssprechung und Literatur gemeinhin definiert als ‚Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße' und ‚wenn nicht beachtet wird, was jedermann einleuchten müsste'", stellt Prof. Lutter in seinem Gutachten fest (S. 62). Und er präzisierte mündlich: „Das bedeutet, dass sie nur, wenn jedermann gesagt hätte, ‚So kann es nicht gehen', haften würden." (UA 22.6.10., Protokoll S. 10)
Die bisherigen Zeugenbefragungen und die Aktenauswertung haben den Befund, der zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses geführt hat, weiter erhärtet: Die Landesbank hat mit der HGAA die Katze im Sack gekauft, und die Verwaltungsräte haben nicht ihren Sorgfaltspflichten entsprechend kontrolliert, sondern dem Vorstand bei Kauf und Führung der Bank blind vertraut. Beides ist laut Gutachten explizit unzulässig. Die Verwaltungsräte haben getan, was kein vernünftiger Mensch getan hätte: sie haben die Bank überstürzt gekauft, ohne ausreichend zu prüfen oder sich abzusichern, einen weit überhöhten Kaufpreis gezahlt, nicht nach den Vertragsbedingungen gefragt und Risiken weder beim Kauf noch danach begrenzt, so dass sich die Bank immer mehr zu einem Fass ohne Boden entwickelte.
Fragwürdiges Krisenmanagement durch Fahrenschon
Stärker als bisher werden im Herbst auch die anderen Fragenkomplexe des Untersuchungsauftrags in den Mittelpunkt rücken: ob unter den Regierungen Beckstein und Seehofer alles getan wurde, um die Risiken einzudämmen, Parlament und Öffentlichkeit ausreichend zu informieren und die dann nicht mehr zu leugnende Krise zu bewältigen.
Insbesondere das Krisenmanagement von Finanzminister Fahrenschon wirft viele Fragen auf.
Zwei besonders unrühmliche Beispiele sind sein Umgang mit dem Gutachten von Frau Linner und die Beauftragung der Kanzlei Hengeler Mueller zur Untersuchung möglicher Schadenersatzansprüche. Bei den Befragungen im Herbst werden wir auch klären müssen, ob Fahrenschon die Bewertung des Kaufs durch Frau Linner vertuscht und statt von den Vorständen und ggfs. den Verwaltungsräten Schadenersatz zu fordern, ihnen einen Freispruch erteilt hat.
Weißwäscher Hengeler Mueller
Leider hat sich unser Verdacht, dass Hengeler Mueller beauftragt wurde, um die Organe der BayernLB vom Vorwurf möglicher Pflichtverletzungen weißzuwaschen, weiter verdichtet. Fahrenschon hat Hengeler Mueller beauftragt, nachdem die Landesbank-Kommission des Landtags die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg die ABS-Geschäfte untersuchen ließ. Außerdem hat er den Auftrag auf die HGAA ausgedehnt, nachdem der Untersuchungsausschuss anstand.
Unser Verdacht gründet sich auf den Umstand, dass sich Hengeler Mueller in einem massiven Interessenskonflikt befindet. Die Kanzlei soll prüfen, ob Vorstand oder Verwaltungsrat der BayernLB für die Milliardenverluste aus den Spekulationsgeschäften mit ABS-Papieren und aus dem Einstieg bei der HGAA haften müssen. Aber Hengeler Mueller hat die BayernLB mehrfach beraten, und zwar u.a. bei den ABS-Geschäften und den damit verbundenen Zweckgesellschaften. Dass es hier massive Interessenskonflikte gibt, war - nach Aktenlage - auch dem Finanzminister bekannt.
Dass bereits vor der endgültigen Fertigstellung des Haftungsgutachtens ein öffentlicher Freispruch von Vorstand und Verwaltungsräten stattfindet, macht die angeblichen Bemühen des Finanzministers um Aufklärung völlig unglaubwürdig.
Heißer Herbst
Bei den Befragungen ab 28. September werden drei Komplexe im Mittelpunkt stehen:
1. Die politische Verantwortung der Regierung Stoiber - Stichwort Größenwahn: Stoiber hat die politische Gesamtverantwortung, weil eine so weitreichende Entscheidung, die unseren Haushalt mit Milliarden belastet, nicht ohne sein Mitwirken getroffen werden konnte. Er hat mit seinen großen Ambitionen, Bayern „weltweit an die Spitze" zu bringen, immer wieder dazu beitragen, dass viel zu große Räder gedreht wurden Unter einem umsichtigen Regierungschef wären solche riskanten Geschäfte nie auf den Weg gebracht worden.
2. Das Krisenmanagement unter Beckstein und Seehofer: Es gibt viele Hinweise darauf, dass die Landesbank die HGAA nie wirklich in den Griff bekommen hat. Die Verbesserung des Risikomanagements ist offenbar bis heute nicht abgeschlossen, Kredit-Altfälle wurden erst Mitte 2009 systematisch untersucht. Vor allem aber bleibt die Frage, ob man nicht früher hätte die Notbremse ziehen müssen, statt über Kapitalerhöhungen und Kredite immer weitere Milliarden nach Kärnten zu überweisen. Noch im Juni 2009 hat die BayernLB der HGAA ein Kreditlimit von 9,6 Milliarden eingeräumt.
3. Die Frage: Wer haftet für den Milliarden-Schaden? Ab September sind die ehemaligen Verwaltungsräte Faltlhauser, Naser, Huber, Beckstein usw. dran: Dann es ist an ihnen, den bisherigen Beweisstand zu widerlegen und nachzuweisen, dass sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Das dürfte ihnen schwer fallen.